2. Vorwort des Vorsitzenden
des Nominations- und Vergütungs­ausschusses

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

Ich freue mich, Ihnen im Namen des Nominations- und Vergütungsausschusses (NCC, Nomination and Compensation Committee) den Vergütungsbericht 2020 vorzustellen.

Nach der Wahl der Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses an der Generalversammlung 2020 wurde Werner Karlen als neues Mitglied im Ausschuss begrüsst.

Wir blicken trotz COVID-19-Krise und dem damit verbundenen historischen Einbruch der Bauindustrie im zweiten Quartal auf ein sehr gutes Geschäfts- und Finanzjahr zurück. Die Ergebnisse waren durch die Währungsentwicklung negativ beeinflusst. In lokalen Währungen gelang es jedoch, trotz COVID-19-bedingter Umsatzausfälle die Ergebnisse auf allen Stufen zu steigern und deutlich Marktanteile zu gewinnen. Das währungsbereinigte Umsatzwachstum war auf ein rasches und erfolgreiches Krisenmanagement, einen bewussten Verzicht auf Kurzarbeit, um die Präsenz bei den Kunden auch während der Lockdown-Perioden nicht zu reduzieren, sowie auf eine rasche Umstellung auf digitale Kundenbetreuung zurückzuführen. Hauptverantwortlich für die Margenverbesserung waren gezielte Kosteneinsparungen, insbesondere bei den Marketingkosten, die gezielt erhöhte Flexibilität in der Produktion und Logistik, tiefere Rohmaterialpreise, die langfristig angestrebte natürliche Währungsabsicherung sowie Preiserhöhungen. Dank dieser Massnahmen konnten auch die deutlichen Tariferhöhungen bei den Personalkosten sowie die zusätzlichen Investitionen in Digitalisierungsinitiativen kompensiert werden. Als Folge der nochmals gesteigerten, hohen Profitabilität gelang es uns, unsere Position als führender Anbieter von Sanitärprodukten weiter zu festigen und Marktanteile zu gewinnen. Die Resultate wurden trotz der COVID-19-Krise ohne Restrukturierungen, Entlassungen, Lohnkürzungen, Kurzarbeit oder andere finanzielle staatliche Unterstützung erreicht. Der Vergütungsbericht fasst zusammen, wie sich diese Ergebnisse auf die variablen Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung im Rahmen der verschiedenen Vergütungskomponenten ausgewirkt haben.

Das Vergütungssystem des Verwaltungsrats wurde im Berichtsjahr nicht geändert. Das Vergütungssystem wie auch die Vergütungshöhe des Geberit Verwaltungsrats entsprechen der gängigen Marktpraxis und der Verwaltungsrat bestätigt, dass keine Änderungen notwendig sind.

Die Vergütungsprogramme der Konzernleitung wurden im Jahr 2020 unverändert belassen. Die im Vorjahr umgesetzten Änderungen der Vergütungsprogramme dienen der Vereinheitlichung und Vereinfachung.

Um die Interessen der Mitglieder der Konzernleitung mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen und die Bindung zum Unternehmen zu stärken, müssen der CEO und jedes Konzernleitungsmitglied neu Mindestanforderungen an den Aktienbesitz in Geberit Aktien erfüllen.

Der Nominations- und Vergütungsausschuss hat sich im Lauf des Jahres um die Umstellung der Zusatzvorsorge vom Wohlfahrtsfonds in eine Sammelstiftung nach Art. 1e BVV 2 für die Konzernleitungsmitglieder und weitere rund hundert Kadermitglieder in der Schweiz befasst. Zusätzlich berücksichtigte der Ausschuss das Aktionärs-Feedback an der ordentlichen Generalversammlung 2020 und hat den Vergütungsbericht leicht modifiziert und transparenter gestaltet. Ansonsten ging der Ausschuss seinen regulären Aufgaben nach wie der Festlegung der Leistungsziele zu Jahresbeginn und der Leistungsbeurteilung zum Jahresende, der Festlegung der Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung, der Erstellung des Vergütungsberichts sowie der Vorbereitung der «Say-on-Pay»-Abstimmungen an der Generalversammlung. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu unseren Aktivitäten sowie zum Vergütungssystem und zur Governance von Geberit.

An der Generalversammlung 2021 werden wir Ihnen die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur darauffolgenden Generalversammlung sowie die maximale Gesamtvergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022 zur Genehmigung vorlegen. Ferner werden Sie Gelegenheit haben, in einer konsultativen Abstimmung Ihre Meinung zum vorliegenden Vergütungsbericht auszudrücken. Beim Lesen des Berichts werden Sie feststellen, dass die Vergütung an den Verwaltungsrat für die mit der Generalversammlung 2021 endende Vergütungsperiode sowie die Vergütung an die Konzernleitung für 2020 innerhalb der an der Generalversammlung 2020 bzw. an der Generalversammlung 2019 genehmigten Grenzen liegen.

Auch künftig werden wir prüfen, ob unsere Vergütungsprogramme in dem sich ständig wandelnden Unternehmensumfeld weiterhin ihren Zweck erfüllen. Bei der Weiterentwicklung des Vergütungssystems führen wir einen offenen und regelmässigen Dialog mit unseren Aktionären. Umweltschutz, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung, genannt auch ESG-Themen (Environmental, Social and Governance), sind von zunehmender Relevanz. ESG-Themen und deren Messbarkeit sind bereits seit den 1990er-Jahren fester Bestandteil der Unternehmensstrategie und der operativen Umsetzung. Um die Verantwortlichkeit und Führung für diese Bemühungen noch stärker zu betonen, werden wir ab 2022 ESG-Ziele in die Vergütung der Konzernleitung einbinden.

Dieser Bericht enthält alle relevanten Informationen zu den Vergütungen an den Verwaltungsrat und an die Konzernleitung im Geschäftsjahr 2020. Unser Vergütungssystem ermöglicht eine ausgewogene und angemessene Honorierung von Leistung und wahrt gleichzeitig die Interessen der Aktionäre.

Freundliche Grüsse

Hartmut Reuter
Vorsitzender des Nominations- und Vergütungsausschusses

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