Der Geberit Verhaltenskodex beschreibt die Grundlagen, ein vorbildlicher, zuverlässiger und fairer Geschäftspartner und Arbeitgeber zu sein. Die Inhalte des Verhaltenskodex wurden 2014 aktualisiert und 2015 für Geberit, inklusive der früheren Sanitec Gruppe, in Kraft gesetzt.
Mit dem Geberit Kompass ist ein zentrales Compliance-Element 2015 ebenfalls neu aufgelegt worden. Darin sind die Eckpfeiler der Unternehmenskultur beschrieben, nämlich die gemeinsame Mission, die geteilten Werte, die Handlungsgrundsätze und die Erfolgsfaktoren, die von allen Mitarbeitenden zu beachten sind. Dieser wurde im gruppenweit in sechs Sprachen erscheinenden Mitarbeitermagazin präsentiert und erläutert.
Für die Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben des Verhaltenskodex hat Geberit ein effektives Compliance System aufgebaut, welches sich auf Compliance in den folgenden fünf wesentlichen Themenfeldern fokussiert: Kartellrecht, Korruption, Arbeitnehmerrechte, Produkthaftung und Umweltschutz. Das System umfasst in der Umsetzung verschiedene Elemente wie Richtlinien, kontinuierliche Trainings, Einführung neuer Mitarbeiter, eLearning-Kampagnen, Info-Rundbriefe, Compliance-bezogene Audits und die 2013 eingeführte Geberit Integrity Line, eine Whistleblower-Hotline für Mitarbeitende. Ende 2014 ergab eine vertiefte Überprüfung der Compliance-Organisation ein sehr zufriedenstellendes Resultat. Interne Revision und externe Fachprüfer kamen zum Schluss, die Zuständigkeiten seien innerhalb der verschiedenen Gruppenfunktionen klar geregelt und die Mechanismen auf Effektivität ausgerichtet. Nach Abschluss eines Assessments bezüglich der vorhandenen Compliance-Strukturen wurde das Compliance-Programm der Geberit Gruppe auch auf die Gesellschaften der vormaligen Sanitec Gruppe ausgeweitet.
In der GRI-Kategorie Gesellschaft sind vor allem die Aspekte Korruptionsbekämpfung, wettbewerbswidriges Verhalten und sonstige Compliance wesentlich. Für die Umsetzung ist der zentrale Bereich Legal Services zuständig.
Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Verhaltenskodex für Mitarbeitende wird die Einhaltung der dort gemachten Vorgaben verbindlich kontrolliert. Alle Gesellschaften, inklusive der vormaligen Sanitec Gesellschaften, erhalten rund 50 Fragen zu den erwähnten fünf Themenfeldern. Ausserdem werden von der Internen Revision vor Ort Audits durchgeführt und bei Fehlverhalten korrigierende Massnahmen ergriffen. Die Audits umfassen auch spezielle Interviews mit den Geschäftsführern der einzelnen Gesellschaften zu den im Verhaltenskodex erwähnten Themen. Die entsprechenden Angaben werden überprüft. Die Ergebnisse aus Umfrage und Audits sind Grundlage für den jährlichen Compliance-Bericht an die Konzernleitung und werden im Rahmen dieses Sustainability Performance Reports veröffentlicht.
Hinsichtlich Massnahmen und Zielen zum Verhaltenskodex, siehe auch Nachhaltigkeitsstrategie.
12.1 Korruptionsbekämpfung (SO)
Managementansatz Korruptionsbekämpfung
Als Mitglied von Transparency International Schweiz und des UN Global Compact bekennt sich Geberit zu den hohen Standards der Korruptionsbekämpfung. Zur Prävention gibt es klare Richtlinien und die Mitarbeitenden werden in diesem Gebiet geschult. Im Rahmen einer jährlichen, verbindlichen Umfrage bei allen Ländergesellschaften wird die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert (zu den Ergebnissen, siehe die einzelnen Indikatoren). Die interne Überprüfung wird durch Audits vor Ort ergänzt. Im Falle von Fehlverhalten werden korrigierende Massnahmen ergriffen.
In 2015 erfolgte eine Neufassung der Zuwendungsrichtlinien sowie die Kommunikation derselben via Geschäftsführer aller Gesellschaften und via Geberit Intranet.
G4-SO3 Prüfung der Geschäftseinheiten auf Korruptionsrisiken
Gemäss der jährlichen, verbindlichen Umfrage bei allen Gesellschaften der Geberit Gruppe gab es 2015 keine Fälle von Korruption.
Auch bei den periodischen Überprüfungen der Produktionswerke und Vertriebsgesellschaften durch die Interne Revision ist das Thema Korruption ein Bestandteil des Prüfprogramms. Die jährliche Prüfplanung der Internen Revision erfolgt risikoorientiert. Jede Gesellschaft wird mindestens alle fünf Jahre geprüft, bei erhöhtem Risikoprofil wesentlich häufiger. 2015 hat die Interne Revision insgesamt 18 Gesellschaften geprüft. Dabei wurde kein Fall von Korruption festgestellt.
G4-SO4 Schulungen zur Antikorruptionspolitik
Bereits in 2008 wurden über 98% der Mitarbeitenden zum Geberit Verhaltenskodex informiert und geschult. Seitdem werden Neueintretende der alten Geberit im Rahmen von Welcome-Veranstaltungen geschult. Dabei kommen u.a. spezifische Schulungsfilme zu den Themen Bestechung, IT-Missbrauch, Mobbing und sexuelle Belästigung zum Einsatz. Neue Gesellschaften der ehemaligen Sanitec Gruppe übernehmen schrittweise die Umsetzung von Welcome-Veranstaltungen und weiteren Massnahmen.
Für die gesamte Geberit, inklusive der vormaligen Sanitec Gruppe, erhalten Mitarbeitende im Rahmen des Intranets Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht. Weitergehende Richtlinien zur Verhinderung von Korruption wurden aktualisiert und über die verschiedenen Kommunikationskanäle den relevanten Mitarbeitenden (Einkauf, Vertrieb) zugänglich gemacht.
G4-SO5 Massnahmen aufgrund von Korruptionsvorfällen
Es waren keine Massnahmen nötig, da im Geschäftsjahr 2015 kein Fall von Korruption festgestellt wurde. .
12.2 Wettbewerbswidriges Verhalten (SO)
Managementansatz Wettbewerbswidriges Verhalten
Die Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten ist gemäss Wesentlichkeitsanalyse ein sehr wesentlicher Aspekt. Kartelle jeder Art oder anderes wettbewerbsrechtswidriges Verhalten werden kategorisch abgelehnt.
In 2015 erfolgte eine Neufassung der Kartellrechtsrichtlinien sowie die Kommunikation derselben via Geschäftsführer aller Gesellschaften und via Geberit Intranet.
Die kontinuierliche Schulung zum Kartellrecht wurde 2015 fortgesetzt. Spezifisch auf kartellrechtliche Fragen ausgerichtete Schulungsveranstaltungen wurden 2015 für die Geschäftsführer der europäischen Vertriebsgesellschaften und die Vertriebsmitarbeitenden in Deutschland durchgeführt. Um einen weiteren Kreis von Mitarbeitenden in diesem Sinne zu erreichen, wird im ersten Quartal 2016 ein eLearning-Kurs zum Thema Compliance im Bereich Kartellrecht stattfinden. Damit wird der bereits in früheren Jahren erfolgreich durchgeführte eLearning-Ansatz fortgeführt.
G4-SO7 Wettbewerbswidriges Verhalten
Im Berichtsjahr gab es eine Anschuldigung eines Grosshändlers bei der Schwedischen Wettbewerbsbehörde. Das Verfahren ist noch anhängig. Zudem gab es in Deutschland einen Fall unzulässiger vergleichender Werbung, welcher zu einer Unterlassungserklärung gegenüber einem Wettbewerber führte. Vor dem Europäischen Gerichtshof ist weiterhin das von der EU-Kommission initiierte Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtes erster Instanz anhängig. Dieses betrifft das bekannte «Badezimmer-Kartellverfahren» aus dem Jahre 2010, von welchem Gesellschaften der früheren Sanitec Gruppe betroffen waren.
12.3 Compliance (SO)
Managementansatz Compliance Rechtsvorschriften
Der Geberit Verhaltenskodex hält fest, dass Geberit alle Gesetze, Richtlinien sowie international anerkannte Normen und Standards befolgt. Dabei wird häufig sogar über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgegangen.
Geberit setzt einen umfassenden Prozess zur Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex ein, siehe Kapitel Gesellschaft.
G4-SO8 Sanktionen wegen Verstoss gegen Rechtsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2015 gab es keine Bussgelder hinsichtlich Verstössen gegen Rechtsvorschriften, mit Ausnahme des unter EN29 genannten Falls.
12.4 Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlichen Auswirkungen (SO)
Managementansatz Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlicher Auswirkungen
Siehe Kapitel Lieferanten
G4-SO9 Überprüfung Lieferanten nach gesellschaftlichen Kriterien
Siehe Kapitel Lieferanten
G4-SO10 Auswirkungen auf gesellschaftliche Aspekte in der Lieferkette
Siehe Kapitel Lieferanten