Menschenrechtsfragen in der Geschäftstätigkeit stehen bei internen Themen hinsichtlich der Information und
Bewusstseinsbildung
sowie des Controllings unter der Verantwortung des zentralen Bereichs Human Resources (Aspekte Gleichbehandlung,
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen).
11.1 Investitionen (HR)
Managementansatz Investitionen
Für die Geschäftstätigkeiten von Geberit gelten die UNO-Richtlinien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Geberit ist weltweit aktiv, auch in Regionen mit einem gewissen Risiko im Hinblick auf die Einhaltung
grundlegender
Arbeitnehmer- und Menschenrechte. Alle Gesellschaften der Geberit Gruppe weltweit sind jedoch in das
Geberit
Compliance-Programm integriert,
welches die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerschutz- und Menschenrechte beinhaltet. Ergänzend finden
in
allen Gesellschaften der
Geberit Gruppe interne Audits mit Compliance-Prüfungen statt, siehe auch Kapitel Gesellschaft.
G4-HR1 Menschenrechtsaspekte bei Investitionsvereinbarungen
Im Jahr 2015 gab es keine Investitionsvereinbarung in Ländern oder Bereichen,
die ein besonderes Risiko im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen beinhalten. Die Integration der
vormaligen
Sanitec Gruppe
umfasste die Integration ausschliesslich europäischer Standorte. Das Compliance-Programm der Geberit
Gruppe
wurde in 2015 auf die
Gesellschaften der vormaligen Sanitec Gruppe ausgeweitet.
Lieferanten werden grundsätzlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zur Einhaltung eines
speziellen
Verhaltenskodex
für Lieferanten verpflichtet,
welcher Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte enthält, siehe Verhaltenskodex
für Lieferanten.
G4-HR2 Schulung der Mitarbeitenden zu Menschenrechten
Bereits in 2008 wurden über 98% der Mitarbeitenden zum Geberit Verhaltenskodex informiert und geschult.
Seitdem werden Neueintretende der alten Geberit im Rahmen von Welcome-Veranstaltungen geschult.
Dabei kommen u.a. spezifische Schulungsfilme zu den Themen Bestechung, IT-Missbrauch, Mobbing und
sexuelle
Belästigung zum Einsatz.
Neue Gesellschaften der früheren Sanitec Gruppe übernehmen schrittweise die Umsetzung von
Welcome-Veranstaltungen und weiteren Massnahmen.
Durch die Übernahme der Sanitec Gruppe musste das Thema Compliance innerhalb der gesamten Geberit Gruppe
einheitlich positioniert werden.
Insbesondere müssen die neu hinzugekommenen Sanitec Mitarbeitenden dafür sensibilisiert werden. Eine
wichtige
Grundlage dafür ist das gemeinsame Intranet GIN.
Die Compliance-Organisation und der Verhaltenskodex werden dort auf einer eigenen Seite dargestellt und
erläutert. Parallel zu dieser Massnahme
wurde das Kader mittels Rundschreiben aufgefordert, allen Mitarbeitenden ohne Intranetzugang dieselben
Informationen auf geeignetem Weg zukommen zu lassen.
11.2 Gleichbehandlung (HR)
Managementansatz Gleichbehandlung
Der Geberit
Verhaltenskodex
untersagt Diskriminierung im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen. Geberit toleriert weder Diskriminierung
noch
Mobbing aufgrund von Rasse, Geschlecht,
Religion, Glaubensbekenntnis, nationaler Herkunft, Invalidität, Alter, sexueller Ausrichtung,
körperlicher oder
geistiger Behinderung, Familienstand,
politischer Ansichten oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale. Geberit ist bestrebt, seinen
Mitarbeitenden
ein sicheres Arbeitsumfeld zu erhalten.
Jegliche Formen von Gewalt am Arbeitsplatz einschliesslich Drohungen, Drohgebärden, Einschüchterungen,
Angriffen
und ähnliche Verhaltensweisen werden untersagt.
Die Einhaltung wird jährlich im Rahmen einer verbindlichen, gruppenweiten Umfrage überprüft. Als
Whistleblower
Hotline steht allen Mitarbeitenden die
Geberit Integrity Line zur Verfügung, siehe Beschwerdemechanismen hinsichtlich Arbeitspraktiken.
G4-HR3 Diskriminierungsfälle
Im Berichtsjahr 2015 wurden über die anonyme Integrity Line und andere informelle Beschwerdeverfahren
wenige
Fälle gemeldet. Es gab einen Fall sexueller Belästigung, der mit den Betroffenen einvernehmlich geregelt
werden
konnte.
Es wurden drei Fälle von Mobbing gemeldet und untersucht.
Zwei Fälle konnten im Gespräch geklärt werden, ein Fall führte zur Entlassung des Beschuldigten.
11.3 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (HR)
Managementansatz Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Den Mitarbeitenden steht es in jeder Hinsicht frei, Gewerkschaften, Verbänden und ähnlichen
Organisationen
beizutreten.
In der Geberit Gruppe werden im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen und des UN Global Compact keine Rechte
zur
Ausübung der Vereinigungsfreiheit oder zu
Kollektivverhandlungen eingeschränkt.
G4-HR4 Gewährleistung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
2015 wurden gemäss der jährlichen, verbindlichen und gruppenweiten Überprüfung keine Verstösse gegen die
Gewährleistung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
festgestellt.
11.4 Kinderarbeit (HR)
Managementansatz Kinderarbeit
Die Exposition von Geberit bezüglich Kinderarbeit wird aufgrund der Branche, dem Geschäftsmodell und
den
Ländern,
in denen Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, sowie den hohen Qualitätsanforderungen als gering
betrachtet.
Geberit verpflichtet sich in seinem Verhaltenskodex dem Schutz der Menschenrechte. Kinderarbeit wird
dabei
kategorisch abgelehnt.
Die im Verhaltenskodex
für Lieferanten
festgelegten Grundsätze beziehen die Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen zum Ausschluss
von Kinderarbeit ausdrücklich mit ein.
G4-HR5 Risiko von und Vorkehrungen gegen Kinderarbeit
2015 wurden gemäss der jährlichen, verbindlichen Überprüfung gruppenweit keine Fälle von
Kinderarbeit
festgestellt.
Auch bei Lieferanten sind im Rahmen der durchgeführten Audits keine Fälle aufgetaucht.
11.5 Zwangs- oder Pflichtarbeit (HR)
Managementansatz Zwangs- oder Pflichtarbeit
Die Exposition von Geberit bezüglich Zwangs- oder Pflichtarbeit wird aufgrund der Branche, dem
Geschäftsmodell
und den Ländern,
in denen Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, sowie den hohen Qualitätsanforderungen als gering
betrachtet.
Geberit verpflichtet sich in seinem Verhaltenskodex dem Schutz der Menschenrechte. Zwangs- oder
Pflichtarbeit
wird dabei kategorisch abgelehnt.
Die im Verhaltenskodex
für Lieferanten
festgelegten Grundsätze beziehen die Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen zum Ausschluss
von Zwangs- oder Pflichtarbeit ausdrücklich ein.
G4-HR6 Risiko von und Vorkehrungen gegen Zwangsarbeit
2015 wurden gemäss der jährlichen, verbindlichen und gruppenweiten Überprüfung keine Fälle von Zwangs-
oder
Pflichtarbeit festgestellt.
Auch bei Lieferanten sind im Rahmen der durchgeführten Audits keine Fälle aufgetaucht.
11.6 Prüfung Menschenrechtsaspekte (HR)
Managementansatz Prüfung Menschenrechtsaspekte
Hinsichtlich der Vorgaben und Umsetzung des Geberit Compliance Systems, siehe Kapitel Gesellschaft.
G4-HR9 Geprüfte Geschäftsstandorte hinsichtlich Menschenrechte
Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Verhaltenskodex wird die Einhaltung von Menschenrechten
bei allen Ländergesellschaften verbindlich abgefragt.
Bei den periodischen Überprüfungen der Produktions- und Vertriebsgesellschaften durch die Interne Revision ist das Thema Menschenrechte als Teil der Compliance ein Bestandteil des Prüfprogramms. 2015 hat die Interne Revision insgesamt 18 Gesellschaften geprüft. Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der verschiedenen Prüfungen keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gefunden.
11.7 Bewertung der Lieferanten zu Menschenrechten (HR)