1. Grundsätze
1.1 Allgemein
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben.
1.2 Eigene Aktien
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Für die Aktien der Geberit AG, welche von der Tochtergesellschaft Geberit Holding AG gehalten werden, werden Reserven für eigene Aktien im Eigenkapital der Geberit AG gebildet.
1.3 Langfristig verzinsliche Verbindlichkeiten
Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Ausgabe von Obligationenanleihen entstehen, werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und über die Laufzeit der Anleihe linear amortisiert.
1.4 Derivate
Derivative Finanzgeschäfte, welche zu Absicherungszwecken getätigt werden, werden zusammen mit dem Grundgeschäft bewertet. Positive und negative Wiederbeschaffungswerte werden während der Laufzeit des Kontrakts nicht bilanziert, sondern erst zum Zeitpunkt der Erfüllung.
1.5 Verzicht auf Geldflussrechnung und zusätzliche Angaben im Anhang
Da die Geberit AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften darauf verzichtet, eine Geldflussrechnung darzustellen sowie im Anhang zusätzliche Angaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten und Revisionshonoraren zu machen.