Integrierter
Geschäftsbericht 2016

3. Festlegung der Vergütungen

3.1 Nominations- und Vergütungsausschuss (NCC)

Wie in den Statuten und im Organisationsreglement der Geberit AG vorgesehen, unterstützt der Nominations- und Vergütungsausschuss den Verwaltungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Vergütungs- und Personalpolitik. Dazu zählen:

  • Erstellung und regelmässige Überprüfung der Vergütungspolitik und -grundsätze der Gruppe
  • Jährliche Überprüfung der individuellen Vergütungen des CEO und der übrigen Kon­zern­lei­tungs­mit­glieder
  • Jährliche Leistungsbeurteilung des CEO und der übrigen Kon­zern­lei­tungs­mit­glieder
  • Erstellung des Vergütungsberichts
  • Personalentwicklung der Konzernleitung
  • Nachfolgeplanung und Nominationen für Positionen in der Konzernleitung
  • Vorauswahl von Kandidaten zur Wahl oder Wiederwahl in den Verwaltungsrat

Genehmigung und Befugnisebenen bei Vergütungsangelegenheiten:

Entscheid über CEO NCC VR GV
Vergütungspolitik und -richtlinien im Einklang mit den Statuten schlägt vor genehmigt
Maximale Gesamtvergütung an VR und KL schlägt vor prüft bindende
Abstimmung
Individuelle Vergütungen der VR-Mitglieder schlägt vor genehmigt
Individuelle Vergütung des CEO (einschliesslich fixer Vergütung, STI1 und LTI2) schlägt vor genehmigt
Individuelle Vergütungen der übrigen KL-Mitglieder schlägt vor prüft genehmigt
Zuteilung von LTI2 für sonstige Anspruchsberechtigte schlägt vor prüft genehmigt
Vergütungsbericht schlägt vor genehmigt konsultative
Abstimmung

Der Nominations- und Vergütungsausschuss besteht ausschliesslich aus unabhängigen, nicht-exekutiven Verwaltungsratsmitgliedern, die jährlich von der Generalversammlung gewählt werden. Seit der Generalversammlung 2016 gehören dem Nominations- und Vergütungsausschuss Hartmut Reuter als Vorsitzender sowie Regi Aalstad und Jørgen Tang-Jensen als Mitglieder an.

Der Nominations- und Vergütungsausschuss tagt mindestens drei Mal jährlich. Im Jahr 2016 befasste sich der Ausschuss in drei Sitzungen unter anderem mit den unten aufgeführten wiederkehrenden Traktanden. Im Jahr 2016 lag die Teilnahmequote an den NCC-Sitzungen bei 100 Prozent.

Jahresbeginn (Febr./März) Sommer (August) Jahresende (Dezember)
Vergütungspolitik
  • Überprüfung der Vergütungsgrundsätze
    und -programme
Angelegenheiten
Konzernleitung
  • Individuelle Leistungsbeurteilung (Vorjahr)
  • STI-Auszahlung (Vorjahr)
  • Vesting von Aktienzuteilungen (Vorjahr)
  • Nachfolgeplanung für KL-Positionen
  • Beratung über Talentmanagement
  • Zielvergütung (Folgejahr)
  • Zielsetzung für STI (Folgejahr)
  • Optionsbewertung und Definition
    von Performance-Kriterien für
    nächste LTI-Zuteilung
Vergütung Verwaltungsrat
  • VR-Vergütung (Folgejahr)
Governance
  • GV-Vorbereitung (maximale
    Gesamtvergütungen an KL und
    VR für «Say-on-Pay»-Abstimmungen)
  • Prüfung von Meinungen der
    Aktionäre und Stimmrechtsberater zum Vergütungsbericht
  • Ausarbeitung des Vergütungsberichts
  • NCC-Agenda für Folgejahr

Grundsätzlich nehmen der Verwaltungsratspräsident, der CEO und der Head Corporate Human Resources an den Sitzungen des Nominations- und Vergütungsausschusses teil. Der Vorsitzende des Nominations- und Vergütungsausschusses kann bei Bedarf weitere Führungskräfte zu den Sitzungen einladen. Der Verwaltungsratspräsident und die Führungskräfte sind jedoch keinesfalls anwesend, wenn die jeweils eigene Leistung bzw. Vergütung erörtert wird. Am Ende jeder Sitzung beraten sich die Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses unter Ausschluss anderer Personen.

Nach jeder Sitzung berichtet der Vorsitzende des Nominations- und Vergütungsausschusses dem Verwaltungsrat über Tätigkeiten und Empfehlungen des Nominations- und Vergütungsausschusses. Die Protokolle der Sitzungen des Nominations- und Vergütungsausschusses stehen dem gesamten Verwaltungsrat zur Verfügung.

3.2 Prozess zur Festlegung der Vergütungen

Benchmarks und externe Berater

Geberit überprüft regelmässig die Vergütungen seiner Führungskräfte, einschliesslich jener der Mitglieder der Konzernleitung. Dies umfasst auch die regelmässige Teilnahme (z. B. alle zwei bis drei Jahre) an Vergleichsstudien zu vergleichbaren Funktionen in anderen Industrieunternehmen. Im Jahr 2015 führte das unabhängige, auf Vergütung spezialisierte Beratungsunternehmen Towers Watson eine detaillierte Analyse der Vergütungen des CEO und der übrigen Kon­zern­lei­tungs­mit­glieder durch. Dieses Beratungsunternehmen hält kein weiteres Mandat von Geberit. Die Vergütungsanalyse wurde auf Basis einer Vergleichsgruppe von Industrieunternehmen ähnlicher Grösse und geografischer Präsenz mit Hauptsitz in der Schweiz durchgeführt. Dazu gehörten: Autoneum, Barry Callebaut, Bucher, Dätwyler, Ems-Chemie, Georg Fischer, Givaudan, dormakaba, Logitech, Lonza, Mettler-Toledo, OC Oerlikon, Schindler, Schweiter, SFS, Sika, Sonova, Sulzer und Zehnder. Die Analyse wurde zusammen mit anderen veröffentlichten Daten als Grundlage für die Festlegung der Vergütungen (Zielwerte) an den CEO und die übrigen Kon­zern­lei­tungs­mit­glieder für das Geschäftsjahr 2016 herangezogen. Während hierbei viele verschiedene Faktoren wie individuelle Funktion und Leistung, Unternehmenserfolg und finanzielle Tragfähigkeit berücksichtigt werden, ist Geberit grundsätzlich bestrebt, die Zielvergütung im Bereich des Marktmedians zu positionieren.

Das System und die Niveaus der Vergütungen an den Verwaltungsrat werden in regelmässigen Abständen durch den Nominations- und Vergütungsausschuss überprüft. Eine solche Überprüfung erfolgte 2015 anhand einer durch Towers Watson erstellten Vergleichsanalyse von Unternehmen des Swiss Market Index Mid (SMIM). Diese Analyse wurde zusammen mit anderen veröffentlichten Daten als Grundlage für die Festlegung der Vergütungen (Zielwerte) an den Verwaltungsrat für die Vergütungsperiode ab der Generalversammlung 2016 herangezogen.

Performance-Management

Die tatsächliche Vergütung, die in einem bestimmten Jahr effektiv an die Kon­zern­lei­tungs­mit­glieder ausbezahlt wird, richtet sich nach dem Unternehmenserfolg sowie ihren individuellen Leistungen. Letztere werden im Rahmen des formalen jährlichen Performance-Management-Prozesses beurteilt. Dabei werden zu Geschäftsjahresbeginn Unternehmensziele und individuelle Leistungsziele verabschiedet und nach Abschluss des Jahres die erzielten Leistungen diesen Zielen gegenübergestellt. Auf Basis der Leistungsbeurteilung wird die tatsächliche Vergütung festgelegt.

Zielsetzung
(Dezember – Januar)
Festlegung individueller Ziele
Beurteilung zur Jahresmitte
(Juli)
Gespräch zur Jahresmitte über die bisherige Leistung in Bezug auf die festgelegten Ziele
Beurteilung zum Jahresende
(Dezember – Januar)
Selbst­beurteilung und Leistungs­bewertung
Festlegung der Vergütungen
(Februar – März)
Festlegung der tatsächlichen Vergütungen

3.3 Beteiligung der Aktionäre

In den letzten vier Jahren hat Geberit auf Basis der Rückmeldungen von Aktionären und Aktionärsvertretern erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Offenlegung der Vergütungen hinsichtlich Transparenz und Detaillierungsgrad der Vergütungsgrundsätze und -programme zu verbessern. Die positiven Ergebnisse der konsultativen Abstimmungen über die Vergütungsberichte 2013, 2014 und 2015 signalisieren, dass die Aktionäre die erzielten Fortschritte begrüssen. Geberit beabsichtigt, den Vergütungsbericht auch in Zukunft der Generalversammlung zur konsultativen Abstimmung vorzulegen, um den Aktionären die Gelegenheit zu geben, ihre Meinung zum Vergütungssystem auszudrücken.

Statuten

Wie in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften vorgeschrieben, enthalten die Statuten von Geberit folgende Bestimmungen zur Vergütung:

  • Grundsätze der leistungsbasierten Bezahlung:
    Die Mitglieder der Konzernleitung können eine variable Vergütung erhalten, die kurz- und langfristige Elemente enthalten kann und an die Erreichung eines oder mehrerer Performance-Kriterien gebunden ist. Letztere werden vom Verwaltungsrat festgelegt und können sich auf individuelle Ziele wie auch Unternehmensziele beziehen. Die Bedingungen einer aktienbasierten Vergütung werden vom Verwaltungsrat definiert, einschliesslich Zuteilungszeitpunkt, Bewertungsmethodik, Sperr-, Vesting- und/oder Ausübungszeiträumen, maximaler Zuteilungsobergrenzen und allfälliger anwendbarer Rückforderungsklauseln.
  • Bindende Abstimmungen der Aktionäre über die prospektiv festzusetzenden maximalen Gesamtvergütungen an den Verwaltungsrat für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung sowie an die Konzernleitung für das kommende Geschäftsjahr. Darüber hinaus können die Aktionäre in einer konsultativen Abstimmung über den Vergütungsbericht ihre Meinung über Vergütungsgrundsätze und -struktur äussern.
  • Zusätzlicher Betrag für Zahlungen an Kon­zern­lei­tungs­mit­glieder, die erst nach Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütung ernannt wurden:
    Für die Vergütung von Kon­zern­lei­tungs­mit­glieder, die erst nach Genehmigung der maximalen Gesamtvergütung durch die Generalversammlung ernannt wurden, steht – sofern die genehmigte maximale Gesamtvergütung nicht ausreicht – ohne weitere Genehmigung ein Betrag von bis zu 40% der für die Konzernleitung genehmigten maximalen Gesamtvergütung zur Verfügung.
  • Darlehen, Kreditfazilitäten und Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit an Mitglieder von Verwaltungsrat und Konzernleitung:
    Den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden keine Darlehen oder Kredite gewährt.

Die Bestimmungen der Statuten wurden allgemein gehalten, damit dem Verwaltungsrat in Zukunft ausreichend Flexibilität bleibt, um die Vergütungspläne bei Bedarf anzupassen. Die aktuell geltenden Vergütungsgrundsätze sind restriktiver als die Bestimmungen der Statuten und orientieren sich an Best-Practice-Ansätzen im Bereich Corporate Governance. So haben beispielsweise die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats keinen Anspruch auf eine variable Vergütung oder Leistungen bei Pensionierung (vgl. Aufbau Vergütungssystem, Verwaltungsrat).